In Deutschland gibt es unterschiedliche Arten von Gräbern, die den Hinterbliebenen in der Regel von den Friedhofsverwaltungen angeboten werden. Die Nutzungszeiten können hierbei ganz unterschiedlich sein. Die angegebenen Größen der Grabstätten sind Richtwerte und gelten immer entsprechend der jeweiligen Friedhofssatzung vor Ort.

DoppelgrabWahlgräber
Wahlgräber (Größe ca. 120 x 250 cm) können ein- oder mehrstellig sein. Im Unterschied zum Reihengrab können Wahlgräber nach Ablauf der Ruhezeit gegen Gebühr verlängert genutzt und wieder belegt werden.

Reihengräber
Das Reihengrab (110 x 240 cm) ist grundsätzlich ein einstelliges Grab mit einer Ruhefrist von ca. 20 - 25 Jahren (je nach Friedhof verschieden). Die Ruhefrist kann nicht verlängert werden.

Urnengräber
Urnengräber setzen prinzipiell eine Feuerbestattung voraus. Man unterscheidet zwischen Urnenreihen- und Urnenwahlgräbern (80 x 80 cm bzw. 120 x 120 cm). Es gelten dieselben Nutzungsmöglichkeiten wie beim Reihen- und Wahlgrab.

Auf einigen Friedhöfen werden auch Beisetzungen in Kolumbarien angeboten. Die Urnenwand (Kolumbarium) ist eine gemauerte Massenaufbewahrungs-Stelle für Urnen. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes erfolgt eine namenlose Beisetzung auf dem Friedhof. Die Standzeiten lehnen sich an die Liegezeiten der Reihen- oder Wahlgräber an.

RasengräberEbenfalls gibt es sogenannte Rasengräber, auf denen nach der Beisetzung Rasen auf das Grab gesät wird. Urnen- als auch Sargbeisetzungen können hier vorgenommen werden. Häufig übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege der Rasenflächen, das Pflanzen von Blumen ist in der Regel nicht erwünscht. Ob es erlaubt ist, Blumen niederzulegen oder Kerzen aufzustellen, ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich.

Baumbestattungen setzen in der Regel eine Feuerbestattung voraus. Die Asche des Verstorbenen wird in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt. Es gibt diese Form der Bestattungen außerhalb und innerhalb von Friedhöfen. Außerhalb von Friedhöfen wird die Beisetzung meist in Bestattungswäldern vorgenommen. Das Ablegen von Blumen oder das Aufstellen von Kerzen ist dort nicht gestattet. Auf Friedhöfen wird oft der vorhandene, alte Baumbestand genutzt. Ob das Ablegen von Andenken dort gestattet ist, steht in der jeweiligen Friedhofssatzung.

Anonyme FelderAnonyme Felder
Anonyme Grabfelder dienen in der Regel zur namenlosen Beisetzung von Urnen. Es gibt vereinzelt auch anonyme Körperbestattungen. Den Hinterbliebenen ist die genaue Bestattungsstelle nicht bekannt. Oftmals wird den Angehörigen erst nachträglich schmerzlich bewusst, dass durch diese Bestattungsform auf eine wichtige Möglichkeit zur Trauerbewältigung verzichtet wurde.
Die namenlose Bestattung kann in der Regel nicht rückgängig gemacht werden.